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Unwetterschäden Drucken E-Mail

Wichtige Information - Unwetterschäden
Warnung im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Arbeiten

Da die Böden in der Gemeinde stark aufgeweicht sind, muss man bei Erntearbeiten (derzeit Getreide, in weiterer Folge auch Mais etc.) sowie im Zuge der Mahd auf Wiesenflächen auf die Gefahr von Rissen mit Sprunghöhen zwischen 20 und 70 cm bzw. lokal größer in landwirtschaftlichen Flächen hinweisen. Diese Risse sind von außen nicht sichtbar und können auch aus der Luft nicht erkundet werden.
AUF DIE EIGENVERANTWORTUNG DER GRUNDBESITZER WIRD HINGEWIESEN!
Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
- Erkundung der Ernteflächen vor Einsatz von Maschinen durch Hineingehen und Nachschauhalten.
- Festgestellte Risse sind mit Erde abzudichten und zu stampfen.
- Wenn festgestellt wird, dass Wasser aus dem Hinterland in Richtung Anriss abläuft bzw. es diesbezügliche Erosionsrinnen gibt, ist das Wasser entsprechend abzuleiten (Spatenstich oder Pflugfurche), damit dieses nicht in den Riss einsickert, sondern seitlich vorbeifließt.
Die Grundeigentümer werden ersucht die ansässigen Lohndruschunternehmer zu informieren.

Hinweis: Private Schäden in der Gemeinde melden!
Hangrutschungen, Schäden an privaten Wegen usw. Diese Meldungen werden von uns an die BH-Feldbach weitergeleitet.
Auf dieser Schadensmeldung müssen folgende Daten angegeben werden:
Name, Parzellennummer, Kontonummer, .....
Achtung: Versicherbare Schäden an Kulturen werden nicht anerkannt. Sollte der Schaden jedoch durch Hangrutschung entstanden sein, können sie dies sehrwohl melden.

 
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